9 C 267/13•Amtsgericht Wipperfürth, 2016-11-18, 9 C 267/13
Amtsgericht Wipperfürth, 2016-11-18, 9 C 267/13
9 C 267/13Gericht erster Instanz18.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wipperfürth — 9 C 267/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-18
Aktenzeichen: 9 C 267/13
ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2016:1118.9C267.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.9
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3280,32 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2013 sowie vorprozessuale Anwaltskosten in Höhe von 402,82 € zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 16 % und der Beklagte 84 %.
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Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des insoweit jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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