1 C 168/13•Amtsgericht Wipperfürth, 2014-04-04, 1 C 168/13
Amtsgericht Wipperfürth, 2014-04-04, 1 C 168/13
1 C 168/13Gericht erster Instanz04.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wipperfürth — 1 C 168/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-04
Aktenzeichen: 1 C 168/13
ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2014:0404.1C168.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.1
Normen: § 101 Abs. 1 VVG
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1642,68 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1588,65 € seit dem 28.06.2013 und aus weiteren 54,03 € seit dem 25.01.2014 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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