10 F 194/11•Amtsgericht Wipperfürth, 2011-09-27, 10 F 194/11
Amtsgericht Wipperfürth, 2011-09-27, 10 F 194/11
10 F 194/11Gericht erster Instanz27.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wipperfürth — 10 F 194/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-27
Aktenzeichen: 10 F 194/11
ECLI: ECLI:DE:AGGM3:2011:0927.10F194.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht Abt. 9
Tenor
Der Antrag v.0, bzw.v. 0 auf Erteilung einer Negativbescheinigung, dass die Erbausschlagung der Eheleute Dr. X2 und X geborene Y, A-Straße, C-Stadt für die Kinder X1, geboren am 0, und X2, geboren am 0, Anschrift wie vor, nach der am verstorbenen C geborene X (Erklärungen beurkundet am 0 vor dem Notar Dr. C, UR.-Nr. 322/2011 B), keiner familiengerichtlichen Genehmigung bedarf, wird zurückgewiesen.
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