40 Ds 536/18•Amtsgericht Waldbröl, 2019-01-14, 40 Ds 536/18
Amtsgericht Waldbröl, 2019-01-14, 40 Ds 536/18
40 Ds 536/18Gericht erster Instanz14.01.2019
Regest
Wer anlässlich einer Verfolgungsfahrt durch die Polizei seinen PKW über eine nicht nur kurze Strecke weit über die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschleunigt, erfüllt regelmäßig den Tatbestand des § 315d Abs.1 Nr.3 StGB.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Waldbröl — 40 Ds 536/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-14
Aktenzeichen: 40 Ds 536/18
ECLI: ECLI:DE:AGGM2:2019:0114.40DS536.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 40. Strafabteilung
Normen: StGB § 315d
Leitsätze
Wer anlässlich einer Verfolgungsfahrt durch die Polizei seinen PKW über eine nicht nur kurze Strecke weit über die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschleunigt, erfüllt regelmäßig den Tatbestand des § 315d Abs.1 Nr.3 StGB.
Tenor
Der Angeklagte ist schuldig des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen.
Er wird zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von 9 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
- §§ 315c Abs. 1 Nr. 1a und Abs. 3 Nr. 2, 315d Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 und Abs. 4, 52, 69a StGB, 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG -
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