44 Owi 72/16 [b]•Amtsgericht Waldbröl, 2006-08-17, 44 Owi 72/16 [b]
Amtsgericht Waldbröl, 2006-08-17, 44 Owi 72/16 [b]
44 Owi 72/16 [b]Gericht erster Instanz17.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Waldbröl — 44 Owi 72/16 [b] — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-17
Aktenzeichen: 44 Owi 72/16 [b]
ECLI: ECLI:DE:AGGM2:2006:0817.44OWI72.16B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 44. Abteilung für Strafsachen
Tenor
wird unter Aufhebung des Kostenfestsetzungsbescheides vom 11.04.2016 – Az.: 30.3.7-7605.9041618.1 - des Landrates des Oberbergischen Kreises der erstattungsfähige Betrag auf 499,90 EUR festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Staatskasse zu tragen.
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