Amtsgericht Gummersbach, 2023-04-14, 11 C 175/22

11 C 175/22Gericht erster Instanz14.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 11 C 175/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-14

Aktenzeichen: 11 C 175/22

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2023:0414.11C175.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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