Amtsgericht Gummersbach, 2020-05-26, 61 M 688/20

61 M 688/20Gericht erster Instanz26.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 61 M 688/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-26

Aktenzeichen: 61 M 688/20

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2020:0526.61M688.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 61

Tenor

wird der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 30.03.2020 hinsichtlich der angemeldeten bisherigen Vollstreckungskosten in Höhe von 387,95 € kostenpflichtig zurückgewiesen.

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