projekte
61 M 688/20•Amtsgericht Gummersbach, 2020-05-26, 61 M 688/20
61 M 688/20Gericht erster Instanz26.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-26
Aktenzeichen: 61 M 688/20
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2020:0526.61M688.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 61
wird der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 30.03.2020 hinsichtlich der angemeldeten bisherigen Vollstreckungskosten in Höhe von 387,95 € kostenpflichtig zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.