Amtsgericht Gummersbach, 2020-02-11, 40 VI 881/19

40 VI 881/19Gericht erster Instanz11.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 40 VI 881/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-11

Aktenzeichen: 40 VI 881/19

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2020:0211.40VI881.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragstellerin M. Stein vom 11.10.2019 erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die Gerichtskosten trägt die Antragstellerin, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.