10 C 62/13•Amtsgericht Gummersbach, 2014-04-30, 10 C 62/13
Amtsgericht Gummersbach, 2014-04-30, 10 C 62/13
10 C 62/13Gericht erster Instanz30.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 10 C 62/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-30
Aktenzeichen: 10 C 62/13
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2014:0430.10C62.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 10
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 172,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 15.06.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 91% und die Beklagten zu 9%.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.