Amtsgericht Gummersbach, 2013-08-28, 16 C 393/11

16 C 393/11Gericht erster Instanz28.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 16 C 393/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-28

Aktenzeichen: 16 C 393/11

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2013:0828.16C393.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 16 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit leisten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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