16 C 393/11•Amtsgericht Gummersbach, 2013-08-28, 16 C 393/11
Amtsgericht Gummersbach, 2013-08-28, 16 C 393/11
16 C 393/11Gericht erster Instanz28.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 16 C 393/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-28
Aktenzeichen: 16 C 393/11
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2013:0828.16C393.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 16 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit leisten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.