16 C 247/12•Amtsgericht Gummersbach, 2013-02-13, 16 C 247/12
Amtsgericht Gummersbach, 2013-02-13, 16 C 247/12
16 C 247/12Gericht erster Instanz13.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 16 C 247/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-13
Aktenzeichen: 16 C 247/12
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2013:0213.16C247.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 16
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 344,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2009 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 37,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.06.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.