Amtsgericht Gummersbach, 2012-11-16, 11 C 211/12

11 C 211/12Gericht erster Instanz16.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 11 C 211/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-16

Aktenzeichen: 11 C 211/12

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2012:1116.11C211.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 11

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren

Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung

Sicherheit leistet.

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