15 C 151/11•Amtsgericht Gummersbach, 2011-11-15, 15 C 151/11
Amtsgericht Gummersbach, 2011-11-15, 15 C 151/11
15 C 151/11Gericht erster Instanz15.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 15 C 151/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-15
Aktenzeichen: 15 C 151/11
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2011:1115.15C151.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 15
Tenor
Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gegen diese Entscheidung wird das Rechtsmittel der Berufung zugelassen.
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