16 C 12/10•Amtsgericht Gummersbach, 2011-10-19, 16 C 12/10
Amtsgericht Gummersbach, 2011-10-19, 16 C 12/10
16 C 12/10Gericht erster Instanz19.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 16 C 12/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-19
Aktenzeichen: 16 C 12/10
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2011:1019.16C12.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 16
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 755,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.02.2010 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und die Beklagten 2/3 als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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