Amtsgericht Gummersbach, 2011-03-31, 82 Ls 49/10

82 Ls 49/10Gericht erster Instanz31.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 82 Ls 49/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-31

Aktenzeichen: 82 Ls 49/10

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2011:0331.82LS49.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Tenor

Die Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Betruges in 8 Einzelfällen und wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt.Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen.Angewandte Vorschriften: §§ 246 I, II, 263 I, III Nr. 1, 53 StGB

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