60 M 178/11•Amtsgericht Gummersbach, 2011-03-10, 60 M 178/11
Amtsgericht Gummersbach, 2011-03-10, 60 M 178/11
60 M 178/11Gericht erster Instanz10.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 60 M 178/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-10
Aktenzeichen: 60 M 178/11
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2011:0310.60M178.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 60
Tenor
wird der Widerspruch der Schuldnerin vom 25.01.2011 gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kostenpflichtig zurückgewiesen.
Es wird angeordnet, dass die eidesstattliche Versicherung bereits vor Rechtskraft dieses Beschlusses abzugeben ist.
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