Amtsgericht Gummersbach, 2009-11-03, 23 F 283/09

23 F 283/09Gericht erster Instanz03.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 23 F 283/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-03

Aktenzeichen: 23 F 283/09

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:1103.23F283.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Erweiterung ihres persönlichen Umganges mit dem Kind T wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Antragstellerin wird mit Wirkung ab dem 18.08.2009 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Z in Gummersbach beigeordnet.

Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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