Amtsgericht Gummersbach, 2009-09-28, 10 C 45/09

10 C 45/09Gericht erster Instanz28.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 10 C 45/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-28

Aktenzeichen: 10 C 45/09

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:0928.10C45.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 220,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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