Amtsgericht Gummersbach, 2009-08-10, 10 C 4/09

10 C 4/09Gericht erster Instanz10.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 10 C 4/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-10

Aktenzeichen: 10 C 4/09

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:0810.10C4.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.

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