82 Ls 55/08•Amtsgericht Gummersbach, 2009-04-27, 82 Ls 55/08
Amtsgericht Gummersbach, 2009-04-27, 82 Ls 55/08
82 Ls 55/08Gericht erster Instanz27.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 82 Ls 55/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-27
Aktenzeichen: 82 Ls 55/08
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:0427.82LS55.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Tenor
Der Angeklagte A ist schuldig der Vorteilsannahme in vier Fällen, davon in zwei Fällen begangen in Tateinheit mit Untreue.
Der Angeklagte B ist schuldig der Beihilfe zur Vorteilsannahme in sechs Fällen, davon in zwei Fällen begangen in Tateinheit mit Untreue.
Der Angeklagte D ist schuldig der Vorteilsannahme in drei Fällen.
Der Angeklagte E ist schuldig der Beihilfe zur Vorteilsannahme in sechs Fällen, davon in zwei Fällen begangen in Tateinheit mit Untreue.
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