Amtsgericht Gummersbach, 2009-04-27, 82 Ls 55/08

82 Ls 55/08Gericht erster Instanz27.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 82 Ls 55/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-27

Aktenzeichen: 82 Ls 55/08

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:0427.82LS55.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Tenor

Der Angeklagte A ist schuldig der Vorteilsannahme in vier Fällen, davon in zwei Fällen begangen in Tateinheit mit Untreue.

Der Angeklagte B ist schuldig der Beihilfe zur Vorteilsannahme in sechs Fällen, davon in zwei Fällen begangen in Tateinheit mit Untreue.

Der Angeklagte D ist schuldig der Vorteilsannahme in drei Fällen.

Der Angeklagte E ist schuldig der Beihilfe zur Vorteilsannahme in sechs Fällen, davon in zwei Fällen begangen in Tateinheit mit Untreue.

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