22 F 419/08•Amtsgericht Gummersbach, 2009-03-24, 22 F 419/08
Amtsgericht Gummersbach, 2009-03-24, 22 F 419/08
22 F 419/08Gericht erster Instanz24.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 22 F 419/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-24
Aktenzeichen: 22 F 419/08
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:0324.22F419.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Außer-gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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