Amtsgericht Gummersbach, 2009-03-24, 22 F 419/08

22 F 419/08Gericht erster Instanz24.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 22 F 419/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-24

Aktenzeichen: 22 F 419/08

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:0324.22F419.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Außer-gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.