2 C 691/06•Amtsgericht Gummersbach, 2007-03-28, 2 C 691/06
Amtsgericht Gummersbach, 2007-03-28, 2 C 691/06
2 C 691/06Gericht erster Instanz28.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 2 C 691/06 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-28
Aktenzeichen: 2 C 691/06
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2007:0328.2C691.06.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Abt. 2
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 350,00 Euro nebst 5 %-Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz von je 70,00 Euro seit dem 06.10.2006, 06.11.2006, 05.12.2006, 05.01.2007 und 05.02.2007 zu zahlen.
Weiterhin wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin ab März 2007 monatlich im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats, 70,00 Euro nebst 5 %-Punkte Zinsen seit dem 4. Werktag eines jeden Monats zu zahlen, und zwar so lange wie von dem Beklagten die Pferde (Warmblut, Fuchs), (Hesse, Fuchs), (Warmblut) und (Hesse, Fuchs) eingestellt sind.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollsteckung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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