Amtsgericht Gummersbach, 2006-12-05, 17 C 134/05

17 C 134/05Gericht erster Instanz05.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 17 C 134/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-05

Aktenzeichen: 17 C 134/05

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2006:1205.17C134.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 1

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.236,72 € sowie 144,59 € an vorgerichtliche Anwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.631,31 € seit dem 30.09.2005 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 10% und der Beklagte 90%.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten ist es ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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