Amtsgericht Gummersbach, 2005-06-24, 2 C 62/05

2 C 62/05Gericht erster Instanz24.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 2 C 62/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-24

Aktenzeichen: 2 C 62/05

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2005:0624.2C62.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt 2

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher diese Sicherheit leistet.

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