1 C 1052/98•Amtsgericht Gummersbach, 1999-08-09, 1 C 1052/98
Amtsgericht Gummersbach, 1999-08-09, 1 C 1052/98
1 C 1052/98Gericht erster Instanz09.08.1999
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 1 C 1052/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-09
Aktenzeichen: 1 C 1052/98
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:1999:0809.1C1052.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 1
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 204,41 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 04.08.1998 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 970,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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