2 C 722/98•Amtsgericht Gummersbach, 1999-03-18, 2 C 722/98
Amtsgericht Gummersbach, 1999-03-18, 2 C 722/98
2 C 722/98Gericht erster Instanz18.03.1999
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 2 C 722/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-18
Aktenzeichen: 2 C 722/98
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:1999:0318.2C722.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 2
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800,00 DM abwenden, wenn
nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe
leistet. Es dürfen Bankbürgschaften gestellt werden.
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