51 C 14/12•Amtsgericht Gladbeck, 2013-06-25, 51 C 14/12
Amtsgericht Gladbeck, 2013-06-25, 51 C 14/12
51 C 14/12Gericht erster Instanz25.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gladbeck — 51 C 14/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-25
Aktenzeichen: 51 C 14/12
ECLI: ECLI:DE:AGGLA:2013:0625.51C14.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 51
Normen: §§ 10, 15 WEG
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, unter Entfernung der Klimageräte (Splitgeräte) nebst Halterungen und Befestigungen, Zuleitungen nebst Halterung und Befestigung zu den Klimageräten und der Entlüftungsrohre nebst Zuleitungen die am Objekt der Wohnungseigentümergemeinschaft _____straße ____, _______straße ____, _____ H vorgenommenen baulichen Veränderungen zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 6.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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