Amtsgericht Wermelskirchen, 2020-03-11, 70 M 350/19

70 M 350/19Gericht erster Instanz11.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wermelskirchen — 70 M 350/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-11

Aktenzeichen: 70 M 350/19

ECLI: ECLI:DE:AGGL2:2020:0311.70M350.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Die Erinnerung vom 29.01.2020 gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts vom 02.08.2019 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt die Drittschuldnerin.

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