Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2025-10-27, 60 C 89/25

60 C 89/25Gericht erster Instanz27.10.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bergisch Gladbach — 60 C 89/25 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2025-10-27

Aktenzeichen: 60 C 89/25

ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2025:1027.60C89.25.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach gemäß § 307 Satz 2 ZPO am 27.10.2025 durch den Richter M.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.199,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2025 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Mobiltelefons der Marke B., Artikelnummer N01, zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 220,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2025 als Nebenforderung zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

Der Verkündungstermin vom 30.10.2025 wird aufgehoben.

Der Streitwert wird auf 1.199,00 EUR festgesetzt.

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