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63 C 70/24•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2025-02-03, 63 C 70/24
63 C 70/24Gericht erster Instanz03.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-03
Aktenzeichen: 63 C 70/24
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2025:0203.63C70.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.298,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2024 zu zahlen. Der Beklagte wird zudem verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 453,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2024 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 34 % und der Beklagte zu 66 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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