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29 F 33/23•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2024-09-24, 29 F 33/23
29 F 33/23Gericht erster Instanz24.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-24
Aktenzeichen: 29 F 33/23
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2024:0924.29F33.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichterin
Der sofortigen Beschwerde vom 00.00.0000 gegen den Beschluss des Amtsgerichts T. vom 00.00.0000 wird nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Oberlandesgericht L. als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
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