Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2024-09-24, 29 F 33/23

29 F 33/23Gericht erster Instanz24.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bergisch Gladbach — 29 F 33/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-24

Aktenzeichen: 29 F 33/23

ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2024:0924.29F33.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichterin

Tenor

Der sofortigen Beschwerde vom 00.00.0000 gegen den Beschluss des Amtsgerichts T. vom 00.00.0000 wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Oberlandesgericht L. als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.

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