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53 Ls 16/23•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2023-10-30, 53 Ls 16/23
53 Ls 16/23Gericht erster Instanz30.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-30
Aktenzeichen: 53 Ls 16/23
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2023:1030.53LS16.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 53
Der Angeklagte ist des gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher vorsätzlicher Körperverletzung schuldig.
Gegen den Angeklagten wird eine Jugendstrafe von 2 Jahren verhängt.
Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
Der Haftbefehl des Amtsgerichts U. vom 20.04.2023 (501 Gs 1247/23) bleibt aufrechterhalten.
Angewandte Gesetzesvorschriften: §§ 223 I, 249 I, 250 I Nr. 1 a, II Nr. 1, 25 II, 52 StGB; §§ 1, 105 ff JGG.
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