Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2023-04-18, 28 F 210/22

28 F 210/22Gericht erster Instanz18.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bergisch Gladbach — 28 F 210/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-18

Aktenzeichen: 28 F 210/22

ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2023:0418.28F210.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 28

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Land Nordrhein-Westfalen gegen den Antragsteller keine Ansprüche aus übergegangenem Recht (§ 7 Abs. 1 UVG) wegen der Leistung von Unterhaltsvorschuss an die Kindesmutter der Kinder des Antragstellers L., geb. am 00.00.0000 und X., geb. am 00.00.0000 hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

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