Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2022-11-21, 29 F 180/21

29 F 180/21Gericht erster Instanz21.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bergisch Gladbach — 29 F 180/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-21

Aktenzeichen: 29 F 180/21

ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2022:1121.29F180.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 29

Tenor

Den Eltern wird die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltbestimmungsrecht, soweit es mit der medizinischen Versorgung sowie dem Aufenthalt und der Verbringung in eine Klinik im Zusammenhang steht für A., geb. am 00.00.0000 entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet.

Zur Ergänzungspflegerin wird R., M.-straße, E. bestellt.

Im Übrigen wird von familiengerichtlichen Maßnahmen abgesehen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 6.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).

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