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28 F 1/21•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2021-10-19, 28 F 1/21
28 F 1/21Gericht erster Instanz19.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-19
Aktenzeichen: 28 F 1/21
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2021:1019.28F1.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 28
Die Umgangsvereinbarung der Kindeseltern vom 02.06.2020 (Amtsgericht Bergisch Gladbach, Az.: 28 F 66/20) wird aufgehoben und das Umgangsrecht des Kindesvaters mit der Tochter XXX, geboren am XXX, für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgeschlossen.
Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die vorstehende Umgangsregelung kann das Gericht ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000,00 € festsetzen. Für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann oder keinen Erfolg verspricht, kann Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angeordnet werden.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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