projekte
26b F 65/21•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2021-05-14, 26b F 65/21
26b F 65/21Gericht erster Instanz14.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-14
Aktenzeichen: 26b F 65/21
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2021:0514.26B.F65.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 26b
Der Antrag vom 12.05.2021 wird als unzulässig verworfen.
Der Kindsvater trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gegenstandswert wird auf 4.000€ festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.