43 Ls 22/18•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2018-10-09, 43 Ls 22/18
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2018-10-09, 43 Ls 22/18
43 Ls 22/18Gericht erster Instanz09.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 43 Ls 22/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-09
Aktenzeichen: 43 Ls 22/18
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2018:1009.43LS22.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 43
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Nötigung im Zustand verminderter
Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr kostenpflichtig
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Angewandte Gesetzesvorschriften: §§ 240 Abs. 1 und 2, 21 StGB
Das zur Tatbegehung verwandte Küchenmesser wird eingezogen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.