Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2018-10-09, 43 Ls 22/18

43 Ls 22/18Gericht erster Instanz09.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bergisch Gladbach — 43 Ls 22/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-09

Aktenzeichen: 43 Ls 22/18

ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2018:1009.43LS22.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 43

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Nötigung im Zustand verminderter

Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr kostenpflichtig

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Angewandte Gesetzesvorschriften: §§ 240 Abs. 1 und 2, 21 StGB

Das zur Tatbegehung verwandte Küchenmesser wird eingezogen.

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