38 M 613/16•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2016-09-15, 38 M 613/16
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2016-09-15, 38 M 613/16
38 M 613/16Gericht erster Instanz15.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 38 M 613/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-15
Aktenzeichen: 38 M 613/16
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2016:0915.38M613.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 38
Tenor
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- Auf die Erinnerung des Schuldners vom 06.05.2016 wird die von der Obergerichtsvollzieherin X. unter dem 13.04.2016 (AST5, Bl. 103 f. GA) angeordnete Abgabe eines Auskuntfsverzeichnisses mit anschließender eidesstattlicher Versicherung hierüber am 09.05.2016 für unzulässig erklärt.
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- Die Kosten des Verfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.
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