Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2012-09-12, 61 C 141/12

61 C 141/12Gericht erster Instanz12.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bergisch Gladbach — 61 C 141/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-12

Aktenzeichen: 61 C 141/12

ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2012:0912.61C141.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 61

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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