61 C 141/12•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2012-09-12, 61 C 141/12
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2012-09-12, 61 C 141/12
61 C 141/12Gericht erster Instanz12.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 61 C 141/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-12
Aktenzeichen: 61 C 141/12
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2012:0912.61C141.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 61
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet
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