62 C 359/10•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2011-09-26, 62 C 359/10
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2011-09-26, 62 C 359/10
62 C 359/10Gericht erster Instanz26.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 62 C 359/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-26
Aktenzeichen: 62 C 359/10
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2011:0926.62C359.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 62
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 720,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 12.05.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 40 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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