61 C 133/00•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2000-10-30, 61 C 133/00
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2000-10-30, 61 C 133/00
61 C 133/00Gericht erster Instanz30.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 61 C 133/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-30
Aktenzeichen: 61 C 133/00
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2000:1030.61C133.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 61
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gem. § 495a Abs. 2 S. 1 ZPO entfällt der Tatbestand.
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