Amtsgericht Bergisch Gladbach, 1994-10-18, 61 C 413/93

61 C 413/93Gericht erster Instanz18.10.1994

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bergisch Gladbach — 61 C 413/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-10-18

Aktenzeichen: 61 C 413/93

ECLI: ECLI:DE:AGGL1:1994:1018.61C413.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 61

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.908,43 DM nebst 8 % Zinsen seit dem 13.02.1993 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 60 % und der Kläger zu 40 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,--DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder öffentlich rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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