61 C 413/93•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 1994-10-18, 61 C 413/93
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 1994-10-18, 61 C 413/93
61 C 413/93Gericht erster Instanz18.10.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 61 C 413/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-10-18
Aktenzeichen: 61 C 413/93
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:1994:1018.61C413.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 61
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.908,43 DM nebst 8 % Zinsen seit dem 13.02.1993 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 60 % und der Kläger zu 40 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,--DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder öffentlich rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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