23 C 252/93•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 1994-09-13, 23 C 252/93
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 1994-09-13, 23 C 252/93
23 C 252/93Gericht erster Instanz13.09.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 23 C 252/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-09-13
Aktenzeichen: 23 C 252/93
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:1994:0913.23C252.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 23
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, 3.762,68 DM an den Kläger zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 4.000,00 DM. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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