10 C 306/18•Amtsgericht Geilenkirchen, 2019-09-10, 10 C 306/18
Amtsgericht Geilenkirchen, 2019-09-10, 10 C 306/18
10 C 306/18Gericht erster Instanz10.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geilenkirchen — 10 C 306/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-10
Aktenzeichen: 10 C 306/18
ECLI: ECLI:DE:AGGK:2019:0910.10C306.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 10
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.507,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.08.2018 zu zahlen und den Kläger von Ansprüchen des Rechtsanwaltes F, Kstraße 72, Z, gemäß dessen Rechnung vom 26.07.2018 in Höhe von 334,75 € durch Zahlung freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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