17 Ls-703 Js 260/14-89/14•Amtsgericht Geilenkirchen, 2018-03-19, 17 Ls-703 Js 260/14-89/14
Amtsgericht Geilenkirchen, 2018-03-19, 17 Ls-703 Js 260/14-89/14
17 Ls-703 Js 260/14-89/14Gericht erster Instanz19.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geilenkirchen — 17 Ls-703 Js 260/14-89/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-19
Aktenzeichen: 17 Ls-703 Js 260/14-89/14
ECLI: ECLI:DE:AGGK:2018:0319.17LS703JS260.14.8.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengerichtz
Normen: StGB § 222
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung zu
einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie die notwenigen Auslagen der Nebenklage.
- §§ 222 StGB, 465 Abs. 1, 472 Abs. 1 StPO -
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