Amtsgericht Geilenkirchen, 2018-03-19, 17 Ls-703 Js 260/14-89/14

17 Ls-703 Js 260/14-89/14Gericht erster Instanz19.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geilenkirchen — 17 Ls-703 Js 260/14-89/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-19

Aktenzeichen: 17 Ls-703 Js 260/14-89/14

ECLI: ECLI:DE:AGGK:2018:0319.17LS703JS260.14.8.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengerichtz

Normen: StGB § 222

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung zu

einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie die notwenigen Auslagen der Nebenklage.

  • §§ 222 StGB, 465 Abs. 1, 472 Abs. 1 StPO -

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