Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-11-30, 10 C 136/10

10 C 136/10Gericht erster Instanz30.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geilenkirchen — 10 C 136/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-30

Aktenzeichen: 10 C 136/10

ECLI: ECLI:DE:AGGK:2011:1130.10C136.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, gelegen… , von bisher monatlich 270,58 Euro auf nunmehr monatlich 324,69 Euro netto zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung wie bisher mit Wirkung ab 01.01.2010 zuzustimmen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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