10 C 83/10•Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-11-09, 10 C 83/10
Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-11-09, 10 C 83/10
10 C 83/10Gericht erster Instanz09.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geilenkirchen — 10 C 83/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-09
Aktenzeichen: 10 C 83/10
ECLI: ECLI:DE:AGGK:2011:1109.10C83.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, von bisher monatlich 375,48 Euro kalt auf monatlich 429,12 Euro kalt zuzüglich der bisherigen Nebenkostenvorauszahlungen wie bisher mit Wirkung ab dem 01.01.2010 zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 91 % und die Klägerin zu 9 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.