11 F 123/11•Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-10-14, 11 F 123/11
Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-10-14, 11 F 123/11
11 F 123/11Gericht erster Instanz14.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geilenkirchen — 11 F 123/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-14
Aktenzeichen: 11 F 123/11
ECLI: ECLI:DE:AGGK:2011:1014.11F123.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 11
Tenor
In der Familiensache
wird der Antrag auf Erteilung eines Negativattestes / Bestätigung der Nicht-Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung zu der in der notariellen Urkunde vom 01.03.2011, UR-Nr. 322/2011 B, des Notars A in F, von den Kindeseltern für das Kind K erklärten Erbausschlagung nach der am 00.00.0000 mit letztem Wohnsitz in I verstorbenen C geborene V,
zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 1.500,00 EUR
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.