2 C 79/10•Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-08-25, 2 C 79/10
Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-08-25, 2 C 79/10
2 C 79/10Gericht erster Instanz25.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geilenkirchen — 2 C 79/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-25
Aktenzeichen: 2 C 79/10
ECLI: ECLI:DE:AGGK:2011:0825.2C79.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Miete für das Einfamilienhaus … von bis dato 383,53 € kalt auf monatlich 434,48 € kalt zuzüglich der bisherigen Nebenkostenvorauszahlungen mit Wirkung ab dem 01.01.2010 zuzustimmen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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