10 C 147/11•Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-06-15, 10 C 147/11
Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-06-15, 10 C 147/11
10 C 147/11Gericht erster Instanz15.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geilenkirchen — 10 C 147/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-15
Aktenzeichen: 10 C 147/11
ECLI: ECLI:DE:AGGK:2011:0615.10C147.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Miete für das Einfamilienreihenhaus , von bisher 347,87 € kalt auf monatlich 393,17 € kalt zuzüglich der bisherigen Nebenkostenvorauszahlungen mit Wirkung ab 01.01.2010 zuzustimmen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.